Viele Geräte in Kosmetikstudios arbeiten mit hoher elektrischer Leistung, Laserenergie oder thermischer Belastung.
Eine regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle schützt Betreiber, Mitarbeiter und Kunden vor technischen Risiken.
Die STK bzw. Sicherheitsprüfung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern ergibt sich aus den Anforderungen der BetrSichV sowie der DGUV Vorschrift 3.
Regelmäßige Prüfungen sorgen für:
Rechtssicherheit
Vermeidung von Haftungsrisiken
Schutz bei Versicherungsfällen
Früherkennung technischer Defekte
Welche Kosmetikgeräte benötigen eine STK?
Je nach Bauart und Einsatzbereich unterliegen folgende Geräte einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrolle:
Diodenlaser zur Haarentfernung
IPL- und SHR-Systeme
Nd:YAG- und Alexandrit-Laser
RF- und RF-Microneedling-Systeme
HIFU-Geräte
EMS- und Elektrostimulationsgeräte
Kryolipolyse-Geräte
LED-Therapiesysteme
Ultraschall- und Kavitationseinheite
Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie den Anforderungen der BetrSichV.
Vorteile der regelmäßigen STK
Eine regelmäßige STK- bzw. Sicherheitsprüfung bietet Ihnen:
Rechtssicherheit im Studioalltag
Schutz vor Haftungsrisiken im Schadensfall
Frühzeitige Erkennung von Verschleiß und Sicherheitsmängeln
Sicherheit bei Kontrollen durch Behörden
Versicherungsschutz durch dokumentierte Prüfprotokolle
Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung
Was umfasst die STK-Prüfung?
Unsere Prüfung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 sowie den Anforderungen der BetrSichV und umfasst:
Messtechnische Prüfung - Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrommessung nach DIN EN 62353
Funktionsprüfung - Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Funktionen, Not-Aus, Schutzmechanismen und Sensorik
Sichtprüfung - Zustand von Gehäuse, Kabeln, Steckern, Handstücken, Typenschildern und Warnhinweisen
Prüfung der Kennzeichnung - CE-Kennzeichnung, UDI, Herstellerangaben, Gebrauchsanweisung
Dokumentation - Vollständiges STK-Prüfprotokoll, Prüfplakette und Eintrag im Medizinproduktebuch
STK-Prüffristen für Kosmetikgeräte
Die Prüffristen richten sich nach Herstellerangaben und Einsatzhäufigkeit. Typische Intervalle:
Alle 1–2 Jahre
Nach Reparaturen oder sicherheitsrelevanten Eingriffen
Bei Wiederinbetriebnahme
Bei fehlender Herstellerangabe: mindestens gemäß § 14 BetrSichV